1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung (schriftlich oder in Textform) oder durch unsere Lieferung zustande. Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen sowie unseren jeweiligen Lizenzbedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Kunden anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Nebenabreden und Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der Firma Peter Kaufhold.
II. Rechte und Pflichten des Kunden
1. Das PhytoMagister-Softwareprogramm wird nur unter der Bedingung überlassen, dass der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich anerkennt. Mit der Lieferung und Bezahlung des Softwareprogramms wird kein Eigentum am Programm erworben, sondern lediglich das Nutzungsrecht am Programm. Das Programm bleibt Eigentum des Herstellers. Die Nutzung des Programms darf auf je zwei Computersystemen (zwei Installationen) oder entsprechend der lizensierten Zahl der Computersysteme erfolgen. Eine Reproduktion des Programms - ganz oder auszugsweise - auf gleiche oder andere Träger ist dem Nutzungsberechtigten nicht gestattet. Ausgenommen sind Reproduktionen, die der Nutzungsberechtigte zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Diese Reproduktionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Nutzungsberechtigten nur dann verwendet werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.
2. Der Nutzungsberechtigte verpflichtet sich, das PhytoMagister-Softwareprogramm der Firma Peter Kaufhold und die Originaldatenträger und/oder etwaige Sicherungskopien nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten in irgendeiner anderen Form zugänglich zu machen. Ausgeschlossen ist auch die Reproduktion des Programms ganz oder auszugsweise zum Zwecke der gleichzeitigen Verwendung auf mehr als zwei Computersystemen. Alle daraus resultierenden Ansprüche, besonders auch urheberrechtlichen Ansprüche und Schadensersatzansprüche gegen den Erwerber bleiben davon unberührt. Auf die mögliche Strafbarkeit der vorerwähnten Handlungen wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Für die Programmhandbücher und andere Unterlagen gelten die Bestimmungen des Abs. 2 bezüglich Reproduktion und Weitergabe.
III. Besondere Bestimmungen für Wiederverkäufer
1. Ist die Überlassung an den Kunden ausdrücklich zum Zwecke des Wiederverkaufs erfolgt, ist der Kunde zur Weitergabe des Nutzungsrechts an einen Dritten berechtigt. Beim Wiederverkauf ist die vom Software-Hersteller ausgegebene Seriennummer, soweit sie auf den Begleitunterlagen der Firma Peter Kaufhold vermerkt ist, auf der Rechnung anzugeben.
2. Dem Wiederverkäufer ist es nicht gestattet, das Programm ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung.
IV. Lieferung
1. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von der Firma Peter Kaufhold erteilte Auftragsbestätigung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweiligen Lizenzbedingungen maßgebend.
2. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand bleibt die Gefahr bei der Firma Peter Kaufhold. Auf dem Postweg beschädigte Datenträger werden dem Kunden kostenfrei ersetzt.
V. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung und Porto gehen zu Lasten des Kunden.
2. Der Versand des PhytoMagister-Softwareprogramms erfolgt nur per Nachnahme oder gegen Vorausüberweisung. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.
VI. Garantieleistung
1. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Firma Peter Kaufhold gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von dreißig Tagen gegenüber der Firma Peter Kaufhold telefonisch oder in Schriftform anzuzeigen.
2. Die Firma Peter Kaufhold verpflichtet sich, im ersten Jahr nach Auslieferung des Programms Fehler des Trägermateriales selbst durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.
3. Die Haftung der Firma Peter Kaufhold für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung des Programms entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung oder eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die Firma Peter Kaufhold zurückzuführen. Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz der Programme in seinem EDV-System und für die Datensicherung.
4. Eine Gewährleistungspflicht der Firma Peter Kaufhold beschränkt sich auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung oder eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Firma Peter Kaufhold zurückzuführen.
VII. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Peter Kaufhold. (Die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Kunde Eigentum nicht erwirbt, bleiben hiervon unberührt.) Da jedes Programm (durch vorherige unabänderliche Einbringung des Namens des Nutzungsberechtigten sowie einer Lizenznummer) speziell für jeden Nutzungsberechtigten gefertigt wird, sind Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg dem Kunden (Nutzungsberechtigter oder Wiederverkäufer) nicht gestattet.
VIII. Sonstige Bestimmungen
1. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen und Gerichtsstand ist, soweit dies gesetzlich zulässig ist, Recklinghausen.
2. Die Rechtsbeziehung zwischen der Firma Peter Kaufhold und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten steht.